FAQ

Warum eine Genossenschaft?

In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Auch Menschen mit kleinem Geldbeutel können sich also aktiv beteiligen. Ein- und Austritte sind ohne großen Aufwand und Kosten möglich. Die Rechtsform hat sich gerade im Energiebereich bewährt und ist seit vielen Jahren wirtschaftlich erfolgreich.

Was bedeutet die Mitgliedschaft in der Genossenschaft?

Als Mitglied in der BürgerEnergie Dortmund hast du Mitspracherecht und kannst so die weiteren Ziele mitbestimmen. Du erhältst Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung entsprechend der Anzahl Deiner Anteile.

Wer kann Mitglied werden?

Mitglied kann jeder und jede werden und dadurch die Genossenschaft aktiv mitgestalten. Du kannst natürlich auch nur Anteile erwerben, um die Energiewende und Klimaschutz vor Ort zu unterstützen. Neben natürlichen Personen können z.B. auch Vereine, Hochschulen, Kammern oder Unternehmen Mitglied werden.

Wie kann ich Mitglied werden?

Du kannst den Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und uns per Post zusenden (dies ist aus rechtlichen Gründen nur in dieser Form möglich). Durch die Einzahlung eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile (1 Anteil = 100 EUR) auf das Konto der BürgerEnergie Dortmund eG i.G. wirst du Mitglied!

Wie hoch ist ein Genossenschaftsanteil?

Um jedem eine Beteiligung zu ermöglichen, beträgt ein Genossenschaftsanteil 100€. Natürlich können auch mehrere Anteile erworben werden, je mehr Eigenkapital die Genossenschaft erhält, desto schneller und einfacher können Projekte umgesetzt werden.

Wie kann ich einen oder mehrere Genossenschaftsanteil(e) verschenken?

Gerne kannst du Anteile an unserer Genossenschaft auch verschenken. Alle Informationen zum Verschenken/Übertragen findest du hier.

Gibt es ein Mindestalter für die Mitgliedschaft in der BürgerEnergie Dortmund? Kann ich für meine Kinder Anteile erwerben?

Auch Minderjährige können Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen alle Erziehungsberechtigten.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Hafte ich als Mitglied mit meinem Privatvermögen?

Nein, eine Nachschusspflicht ist in unserer Satzung ausgeschlossen, so dass jedes Mitglied nur mit seinem Anteil haftet.

Wie finanzieren sich die Projekte der BürgerEnergie Dortmund?

Die Projekte finanzieren sich zuerst aus den Einlagen der Genoss:innen, zusätzlich werden wir Bankdarlehen in Anspruch nehmen. Auch ist es möglich, dass wir unsere Mitglieder um Mitgliederdarlehen bitten, die projektbezogen sind und nur eine bestimmte Laufzeit haben.

Welche Rechte habe ich als Mitglied?

Als Mitglied hast du in der Generalversammlung Stimmrecht und kannst den Kurs der Genossenschaft mitbestimmen. Dies betrifft auch die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten. Außerdem nimmt jedes Mitglied an der Gewinnausschüttung teil.

Welche Pflichten habe ich als Mitglied?

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft verpflichtest Du Dich, den oder die Genossenschaftsanteile einzuzahlen, die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes zu beachten und die Geschäfte der Genossenschaft zu unterstützen.

Kann ich mich auch beteiligen, wenn ich nicht in Dortmund wohne?

Ja, die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Dortmund begrenzt.

Wie kann ich aus der Genossenschaft austreten?

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Diese Frist ist bewusst sehr lange gewählt, um die Finanzplanung der Genossenschaft nicht zu gefährden.

Mitglieder-Darlehen – Fragen und Antworten

Warum ein Mitglieder-Darlehen?
  • Da wir möglichst schnell möglichst viel erneuerbare Energie produzieren wollen, sind wir auf die Finanzierung durch Banken angewiesen. Viel lieber als Banken möchten wir aber die finanzielle Wertschöpfung bei den Bürgern/unseren Mitgliedern schaffen
  • Gleichzeitig zählt das Geld aus Mitgliederanteilen für die Banken wie Eigenkapital der Genossenschaft, was dann möglicherweise für uns bessere Kreditkonditionen bei der Bank bedeuten kann
Was ist ein Mitglieder-Darlehen?
  • Die Genossenschaft kann einzelne Projekte teilweise mit Darlehen der Mitglieder finanzieren. Dabei sind nach dem Genossenschaftsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/geng/) einige Regeln zu beachten – ergänzende Regeln kann sich die Genossenschaft selbst geben.
  • Solche nachrangigen Darlehen dürfen Genossenschaften zweckgebunden von Mitgliedern entgegennehmen
  • So kann einerseits das Eigenkapital für ein bestimmtes Projekt erhöht werden und ein durch Banken finanzierter Kredit reduziert werden
  • Vor allem verzinsen wir solche Darlehen natürlich von Anfang – im Gegensatz zu den Mitgliedsanteilen – sodass wir andererseits unsere Mitglieder direkt auch an den Erträgen einer Anlage beteiligen können.
  • Als wichtigste Regel gilt dabei, dass es ein zweckgebundenes Darlehen sein muss, also nur für ein ganz bestimmtes Projekt. Darum werden wir regelmäßig bei jeder neuen Investition um neue – niedrige Kredite bitten.
  • Gesetzlich geregelt ist, welche Informationen dem Kreditgeber vorab zur Verfügung gestellt werden müssen – Informationen vor allem zum damit verbundenen Risiko, da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt.
  • Weiter gibt es z.B. Regelungen zum 14-tägigen Rücktrittsrecht, zur Festlegung des Zinssatzes und zur maximalen Höhe je Mitglied und Zweck
Was ist bei einem Mitglieder-Darlehen anders als beim Mitgliederanteil?
  • Die Geschäftsanteile sichern der Genossenschaft die reguläre Geschäftsfähigkeit, um im Rahmen ihrer Tätigkeit zu investieren bzw. bei Projekten in Vorleistung zu gehen – die Anteile werden nicht sicher verzinst, bieten aber die Option auf eine anteilige Gewinnausschüttung
  • Mitglieder-Darlehen werden mit einem festen Satz verzinst und haben eine festgelegte Laufzeit. Der Kreditbetrag wird in festgelegten Raten oder vollständig am Ende zurückbezahlt. Der Kredit kann in der Regel während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden – dies ist vergleichbar mit einem Sparbrief.
  • Die Genossenschaft muss bei der Annahme von Mitglieder-Darlehen spezielle Informationen bereitstellen, sodass sich die kreditgebenden Mitglieder ausreichend über das hohe Risiko informieren können. Die Genossenschaft wird in manchen Fällen eine Sonderkündigungsklausel für eine vorzeitige Tilgung vorsehen. Damit möchten wir sicherstellen, dass wir Finanzmittel aus der Zweckbindung ziehen können, die wieder in Darlehen für neue Projekte investiert werden können.
Wer kann ein Mitglieder-Darlehen geben?
  • Jedes Mitglied – vorausgesetzt es ist eine natürliche Person – darf der Genossenschaft ein zweckgebundenes Darlehen anbieten, wenn diese eine entsprechende Information liefert. Ist das Mitglied eine juristische Person / ein Unternehmen, gelten gesonderte Regeln.
Wie hoch muss / kann ein Mitglieder-Darlehen sein?
  • Das Genossenschaftsgesetz limitiert ein einzelnes zweckgebundenes Darlehen auf 25.000 €.
  • Die BürgerEnergie Dortmund eG limitiert die Höhe aller Darlehen eines einzelnen Mitglieds zunächst auf das Zehnfache der eigenen Mitgliedsanteile.
  • Aufgrund des Verwaltungsaufwands sehen wir vor, dass ein einzelnes Mitglieder-Darlehen mit mindestens 500 € startet.
Wann und wie kann ich ein Mitglieder-Darlehen geben?
  • Wenn die Genossenschaft für einen bestimmten Zweck / ein bestimmtes Projekt dazu aufruft, zum Beispiel per Newsletter, kannst Du Dich über die individuellen Möglichkeiten informieren und ein Darlehen anbieten.
  • Wir sammeln dann zunächst unverbindliche Angebote – einen geeigneten Prozess dafür werden wir mit dem ersten Aufruf installieren und testen.
  • Sollten insgesamt mehr Kredite angeboten werden, als für das Projekt benötigt, werden wir vorschlagen die angebotenen Darlehen anteilig zu reduzieren.
  • Darlehensverträge müssen persönlich mit dem Vorstand gemacht werden, dafür werden wir Termine vereinbaren – danach gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
Wie lange läuft ein Mitglieder-Darlehen?
  • Mindestens 3 Jahre – bei einigen Projekten kann es sein, dass wir auch mit 4 oder 5 Jahren starten müssen.
  • Abhängig vom Projekt kann die Laufzeit auch mal 10 oder 20 Jahre betragen.
Wie wird ein Mitglieder-Darlehen verzinst?
  • Es gibt Regeln zur maximalen Höhe der Verzinsung.
  • Wir werden versuchen, einen guten Standard zu etablieren, der natürlich über die Jahre variieren kann. Im Jahr 2024 gehen wir von bis zu 3 % aus. Die tatsächliche Verzinsung ist unter anderem abhängig von der Kredithöhe, der Laufzeit und der Art der Tilgung (Raten- oder endfälliges Darlehen).
Was ist, wenn das Projekt, für das ein Darlehen gegeben wurde, nicht zustande kommt?
  • Kann ein Projekt/eine Investition z. B. aufgrund von zu geringem Eigenkapital – aus den angebotenen Mitglieder-Darlehen – nicht realisiert werden, werden die angebotenen Darlehen zurückgewiesen.
  • Bereits bestehenden Darlehensbeträge werden in diesem Fall zurückbezahlt und werden für die Zeit verzinst.
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