Fragen und Antworten

In einer Genossenschaft hat jedes Mitglied eine Stimme, unabhängig von der Höhe seiner oder ihrer Anteile. Auch Menschen mit kleinem Geldbeutel können sich also aktiv beteiligen. Ein- und Austritte sind ohne großen Aufwand und Kosten möglich. Die Rechtsform hat sich gerade im Energiebereich bewährt und ist seit vielen Jahren wirtschaftlich erfolgreich.

Als Mitglied in der BürgerEnergie Dortmund hast du Mitspracherecht und kannst so die weiteren Ziele mitbestimmen. Du erhältst Anspruch auf eine Gewinnbeteiligung entsprechend der Anzahl Deiner Anteile.

Mitglied kann jeder und jede werden und dadurch die Genossenschaft aktiv mitgestalten. Du kannst natürlich auch nur Anteile erwerben, um die Energiewende und Klimaschutz vor Ort zu unterstützen. Neben natürlichen Personen können z.B. auch Vereine, Hochschulen, Kammern oder Unternehmen Mitglied werden.

Du kannst den Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und uns per Post zusenden (dies ist aus rechtlichen Gründen nur in dieser Form möglich). Durch die Einzahlung eines oder mehrerer Genossenschaftsanteile (1 Anteil = 100 EUR) auf das Konto der BürgerEnergie Dortmund eG i.G. wirst du Mitglied!

Um jedem eine Beteiligung zu ermöglichen, beträgt ein Genossenschaftsanteil 100€.  Natürlich können auch mehrere Anteile erworben werden, je mehr Eigenkapital die Genossenschaft erhält, desto schneller und einfacher können Projekte umgesetzt werden.

Gerne kannst du Anteile an unserer Genossenschaft auch verschenken. Alle Infos zum Verschenken/Übertragen findest du hier.

Auch Minderjährige können Genossenschaftsmitglied werden. Dafür ist allerdings die Zustimmung der Erziehungsberechtigten notwendig. Wenn du für deine Kinder Genossenschaftsanteile erwerben willst, gib auf dem Mitgliedsantrag den Namen deines Kindes an und schreib den Namen des Kontoinhabers bei der Bankverbindung dazu. Unterschreiben müssen alle Erziehungsberechtigten.
Sobald dein Kind 18 Jahre alt wird, gehören die auf seinen Namen eingetragenen Anteile und somit das Stimmrecht ihm. Die Genossenschaftsanteile können im Übrigen auch weitervererbt werden.

Nein, eine Nachschusspflicht ist in unserer Satzung ausgeschlossen, so dass jedes Mitglied nur mit seinem Anteil haftet.

Die Projekte finanzieren sich zuerst aus den Einlagen der Genoss:innen, zusätzlich werden wir Bankdarlehen in Anspruch nehmen. Auch ist es möglich, dass wir unsere Mitglieder um Mitgliederdarlehen bitten, die projektbezogen sind und nur eine bestimmte Laufzeit haben.

Als Mitglied hast du in der Generalversammlung Stimmrecht und kannst den Kurs der Genossenschaft mitbestimmen. Dies betrifft auch die Verwendung von Gewinnen und ggf. den Umgang mit Verlusten. Außerdem nimmt jedes Mitglied an der Gewinnausschüttung teil.

Mit dem Antrag auf Mitgliedschaft verpflichtest Du Dich, den oder die Genossenschaftsanteile einzuzahlen, die Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes zu beachten und die Geschäfte der Genossenschaft zu unterstützen.

Ja, die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft ist nicht auf Dortmund begrenzt.

Die Mitgliedschaft in der Genossenschaft kann mit einer Frist von zwei Jahren zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Diese Frist ist bewusst sehr lange gewählt, um die Finanzplanung der Genossenschaft nicht zu gefährden.