Mitglieder-Darlehen Fragen und Antworten

  • Da wir möglichst schnell möglichst viel erneuerbare Energie produzieren wollen, sind wir auf die Finanzierung durch Banken angewiesen. Viel lieber als Banken möchten wir aber die finanzielle Wertschöpfung bei den Bürgern/unseren Mitgliedern schaffen
  • Gleichzeitig zählt das Geld aus Mitgliederanteilen für die Banken wie Eigenkapital der Genossenschaft, was dann möglicherweise für uns bessere Kreditkonditionen bei der Bank bedeuten kann
  • Die Genossenschaft kann einzelne Projekte teilweise mit Darlehen der Mitglieder finanzieren. Dabei sind nach dem Genossenschaftsgesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/geng/) einige Regeln zu beachten – ergänzende  Regeln kann sich die Genossenschaft selbst geben
  • Solche nachrangigen Darlehen dürfen Genossenschaften zweckgebunden von Mitgliedern entgegennehmen
  • So kann einerseits das Eigenkapital für ein bestimmtes Projekt erhöht werden und ein durch Banken finanzierter Kredit reduziert werden
  • Vor allem verzinsen wir solche Darlehen natürlich von Anfang – im Gegensatz zu den Mitgliedsanteilen – sodass wir andererseits unsere Mitglieder direkt auch an den Erträgen einer Anlage beteiligen können.
  • Als wichtigste Regel gilt dabei, dass es ein zweckgebundenes Darlehen sein muss, also nur für ein ganz bestimmtes Projekt. Darum werden wir regelmäßig bei jeder neuen Investition um neue – niedrige Kredite bitten.
  • Gesetzlich geregelt ist, welche Informationen dem Kreditgeber vorab zur Verfügung gestellt werden müssen – Informationen vor allem zum damit verbundenen Risiko, da es sich um ein nachrangiges Darlehen handelt.
  • Weiter gibt es z.B. Regelungen zum 14tägigen Rücktrittsrecht, zur Festlegung des Zinssatzes und zur maximalen Höhe je Mitglied und Zweck
  • Die Geschäftsanteile sichern der Genossenschaft die reguläre Geschäftsfähigkeit, um im Rahmen ihrer Tätigkeit zu investieren bzw. bei Projekten in Vorleistung zu gehen – die Anteile werden nicht sicher verzinst, bieten aber die Option auf eine anteilige Gewinnausschüttung
  • Mitglieder-Darlehen werden mit einem festen Satz verzinst und haben eine festgelegte Laufzeit. Der Kreditbetrag wird in festgelegten Raten oder vollständig am Ende zurückbezahlt. Der Kredit kann in der Regel während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden – dies ist vergleichbar mit einem Sparbrief
  • Die Genossenschaft muss bei der Annahme von Mitglieder-Darlehen spezielle Informationen bereitstellen, sodass sich die kreditgebenden Mitglieder ausreichend über das hohe Risiko informieren können. Die Genossenschaft wird in manchen Fällen eine Sonderkündigungsklausel für eine vorzeitige Tilgung vorsehen. Damit wollen wir sicherstellen, dass wir Finanzmittel aus der Zweckbindung ziehen können, die wieder in Darlehen für neue Projekte investiert werden können.
  • Jedes Mitglied – vorausgesetzt es ist eine natürliche Person – darf der Genossenschaft ein zweckgebundenes Darlehen anbieten, wenn diese eine entsprechende Information liefert. Ist das Mitglied eine juristische Person / ein Unternehmen, gelten gesonderte Regeln.
  • Das Genossenschaftsgesetzt limitiert ein einzelnes zweckgebundenen Darlehen auf 25.000 Euro.
  • Die BürgerEnergie Dortmund eG limitiert die Höhe aller Darlehen eines einzelnen Mitglieds zunächst auf das Zehnfache der eigenen Mitgliedsanteile.
  • Aufgrund des Verwaltungsaufwands sehen wir vor, dass ein einzelnes Mitglieder-Darlehen mit mindestens 500 Euro startet.
  • Wenn die Genossenschaft für einen bestimmten Zweck / ein bestimmtes Projekt dazu aufruft, zum Beispiel per Newsletter, kannst Du Dich über die individuellen Möglichkeiten informieren und ein Darlehen anbieten.
  • Wir sammeln dann zunächst unverbindliche Angebote – einen geeigneten Prozess dafür werden wir mit dem ersten Aufruf installieren und testen.
  • Sollten insgesamt mehr Kredite angeboten werden, als für das Projekt benötigt, werden wir vorschlagen die angebotenen Darlehen anteilig zu reduzieren.
  • Darlehensverträge müssen persönlich mit dem Vorstand gemacht werden, dafür werden wir Termine vereinbaren – danach gibt es ein 14-tägiges Rücktrittsrecht.
  • Mindestens 3 Jahre – bei einigen Projekten kann es sein, dass wir auch mit 4 oder 5 Jahren starten müssen.
  • Abhängig vom Projekt kann die Laufzeit auch mal 10 oder 20 Jahre betragen.
  • Es gibt Regeln zur maximalen Höhe der Verzinsung.
  • Wir werden versuchen einen guten Standard zu etablieren, der natürlich über die Jahre variieren kann. Im Jahr 2024 gehen wir von bis zu 3 % aus. Die tatsächliche Verzinsung ist unter anderem abhängig von der Kredithöhe, der Laufzeit und der Art der Tilgung (Raten- oder endfälliges Darlehen).
  • Kann ein Projekt/eine Investition z. B. aufgrund von zu geringem Eigenkapital – aus den angebotenen Mitglieder-Darlehen – nicht realisiert werden, werden die angebotenen Darlehen zurückgewiesen.
  • Bereits bestehenden Darlehensbeträge werden in diesem Fall zurückbezahlt und werden für die Zeit verzinst.